• Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

Sie sind gesetzlich oder privat versichert und fragen sich, ob Ihre Versicherung eine Behandlung teilweise oder vielleicht sogar vollständig übernimmt? Können zusätzliche Kosten entstehen? Und was bringt eine Zusatzversicherung? Hier haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:

Gesetzliche Krankenversicherung


Hier spielt der 18. Geburtstag eine entscheidende Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen wird eine Behandlung häufig übernommen, bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen. Es gibt einen gesetzlichen Leistungskatalog, der die Art und das Ausmaß der Fehlstellungen beschreibt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich. Vorab eine kleine Orientierungshilfe:


Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahre)


Eine kieferorthopädische Behandlung wird häufig übernommen. Es fällt jedoch ein Eigenanteil von insgesamt ca. 700 Euro an. Dieser Eigenanteil wird nach erfolgreicher Behandlung von Ihrer Versicherung komplett zurückerstattet. Auch ist der Eigenanteil nicht in einer Summe fällig, sondern Sie erhalten alle drei Monate einen kleineren Rechnungsbetrag über 10% bzw. 20% der Behandlungskosten, die innerhalb dieser drei Monate entstanden sind.


Zusatzkosten


Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, dass medizinische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, um von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden zu können. Moderne Materialien und neue oder digitale Behandlungskonzepte sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen häufig nicht berücksichtigt.
Selbstverständlich bieten wir allen unseren Patienten, die einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen haben, eine Behandlung an, bei der keinerlei Zusatzkosten entstehen. Gleichzeitig wollen wir jeden Patienten gleich behandeln und keinen Unterschied zwischen den Behandlungen bei Kassen- oder Privatpatienten machen. Wir stellen Ihnen ggf. also auch Behandlungsalternativen vor, die nicht komplett von Ihrer Versicherung übernommen werden. Sie können dann frei entscheiden, welche Behandlungsplanung am besten zu Ihnen passt.
Beispiele für Zusatzkosten können sein: 3D-Scans, spezielle Bracketpositionierungen, festsitzende Dauerretainer, Aufbissbehelfe, Versiegelungen, Pins mit Suprakonstruktion, Superelastische Bögen, kieferorthopädische Zahnreinigungen, ...

 

Erwachsene (über 18 Jahre)

 

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme besteht bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen die zusätzliche operative Einstellung des Kiefers notwendig machen. Jedoch entsteht auch hierbei ein Eigenanteil für den Patienten (siehe oben). Zur genaueren Einschätzung vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.


Zahnzusatzversicherung


Bitte beachten Sie VOR dem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. In der Regel müssen bei Abschluss der Versicherung alle bekannten Zahn- und Kieferfehlstellungen angegeben werden. Bekannte Fehlstellungen sind in der Regel schwer oder nicht mehr versicherbar.

 



Private Krankenversicherung


Kosten für kieferorthopädische Leistungen werden in Abhängigkeit Ihres Tarifs bis zu 100% übernommen.
Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Zur Einschätzung der Übernahme bittet die Versicherung um eine individuelle Diagnostik, wie sie für jede Behandlungsplanung nötig ist. (vgl. Ablauf einer Behandlung)  Zur genaueren Einschätzung vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.
Wir empfehlen in jedem Fall den Behandlungsplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab kann jedoch bei 100% liegen.
Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, sprechen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um Unklarheiten zu Ihren Gunsten zu lösen.